Geld vom Staat ist günstig, wie nie zuvor !
Der Staat fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) energieeffiziente Häuser mit zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss. Seit Juli 2010 werden im Neubau
drei förderfähige KfW-Effizienzhaus-Standards unterschieden: Das Effizienzhaus70, Effizienzhaus55 und neu das Effizienzhaus40. Zum erreichen dieser
Förderstufen sind die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) an den Wärmeschutz der Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf abermals deutlich zu
unterschreiten. Der für die Bewertung herangezogene „Primärenergiebedarf” berücksichtigt neben der jährlich benötigten Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung auch die
Energieverluste, die bei der Gewinnung, Verteilung, Aufbereitung und Umwandlung entstehen. Daraus ergibt sich, dass die Energieträger wie z. B. Holzpellets, Gas oder Erdwärme verschieden bewertet
werden und je nach Wahl des Heizsystems unterschiedliche Effizienzhaus-Standards erreicht werden.
Alle aktuellen Konditionen und wie eine Beantragung reibungslos funktioniert, finden Sie auf der offiziellen KFW-Förderbank-Seite
Notwendige Systeme zur Effizienz-Einstufung
Unterschiede in der Effizienz-Einstufung
Die jeweiligen Unterschiede bzw. Vorgaben bei der Effezienzeinstufung sind für die entsprechende Förderung peinlichst zu beachten.
Anbei erhalten Sie eine kleine Übersicht zu den Unterschieden der einzelnen Effezienzklasse:
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diese Informationen nach besten Wissen
zur Verfügung stellen.
Für Vollständigkeit, Richtigkeit der Texte, sowie Grafiken, kann keine Haftung übernommen werden.
Dies und ebenso eine etwaige Darlehenszusage, obliegt ausschließlich bei der zuständigen Fördermittelbank.